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AGB (Feriencamps)

AGB – Fußball-Feriencamps

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag mit der Fußballschule TeaM-Soccer (Thomas Metzner, Hohe Straße 5, 01705 Freital) zu Stande. Die Anmeldung kann online, schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Absendung zustande und bei Erhalt des Tickets oder Rechnung. Sie erhalten direkt nach dem Eingang eine elektronische Rechnung.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten, Plakaten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.team-soccer.eu.

3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Anmeldeschluss für die Camps ist immer 1 Tag vor dem 1. Camp-Tag.

4. Bezahlung

Nach Erhalt der elektronischen Rechnung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung auf folgendes Konto fällig.

Kontodaten
Kontoinhaber Thomas Metzner
Bank DKB (Deutsche Kreditbank)
BIC BYLADEM1001
IBAN DE 65 120 300 00 102 015 7663

Betreff: "Rechnungsnummer" und Name und Campstandort

Erfolgt der Zahlungseingang nicht binnen dieser Frist, behält sich der Veranstalter vor, die Anmeldung zu stornieren. Sollte der Anmeldezeitpunkt innerhalb der letzten 2 Wochen vor Camp-Beginn liegen, so ist der Gesamtbetrag noch vor Camp beginn per Überweisung zu entrichten.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

  1. a) Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf Rechnungs-Betrag.

  1. b) Bis 1 Woche vor einem Fußballcamp

Wird ein Fußballcamp mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern abgesagt, wird dem Kunden umgehend eine Ersatzveranstaltung angeboten, die in einer zumutbaren Entfernung von maximal 40km liegen darf. Sollte diese nicht angenommen werden, bekommt der Kunde sein Geld zurückerstattet. Sollte ein weiteres Camp im gleichen Zeitraum (+/- 1 Tag), innerhalb einer Entfernung von 20 Kilometern zum ursprünglichen Austragungsort stattfinden, so muss der Vertragspartner einer Umbuchung auf das Zweitcamp zustimmen.

  1. c) Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

6. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  1. die gewissenhafte Vorbereitung
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  3. die Richtigkeit der Beschreibung
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

7. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Dies gilt auch für nicht angemeldete Teilnehmer des Camps wie z.B. Teilnehmer zur Eltern-Kids-WM. Die Teilnahme am gesamten Camp erfolgt auf eigene Gefahr ohne besonderen Versicherungsschutz durch den Veranstalter. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer der Veranstaltung verursacht wurden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch die Haftpflichtversicherung der Eltern abzusichern. Das teilnehmende Kind ist gesund und sportlich voll belastbar. Es nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und andere gesundheitliche Probleme sind vor Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter mitzuteilen. Bei Verlust von Wertsachen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

8. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während der Veranstaltung sind unverzüglich anzuzeigen.

9. Rücktritt durch den Vertragspartner

Der Vertragspartner kann jederzeit bis zur vollständigen Leistungserbringung durch den Ausrichter vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form zu erklären. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Ausrichter eine Pauschale als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese beträgt pro angemeldeten Teilnehmer:

  1. a) 30 % der Teilnahmegebühr bei Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  2. b) 50 % der Teilnahmegebühr bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  3. c) 70 % der Teilnahmegebühr bei Rücktritt ab einem Zeitraum von weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  4. d) 90 % der Teilnahmegebühr bei Rücktritt ab einem Zeitraum von weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn

Sollte der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Camp teilnehmen können, so sind diese Gründe schriftlich (ärztliches Attest) zu belegen. Die Teilnehmergebühr wird für ein anderes Camp teilweise gutgeschrieben. Sollte diese noch nicht gezahlt worden sein, besteht die Forderung weiterhin.

Sollte der Teilnehmer nicht zum Camp-Beginn erscheinen oder dem Camp ganz fern bleiben ohne schriftliche Erklärung so behält sich Veranstalter vor, eine Schadenersatzpauschale von 10% des Gesamtbetrages zu erhebe

Für die Höhe der Pauschale ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Ausrichter maßgeblich. Mit dem Rücktritt sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. Sollte sich der Teilnehmer nach Beginn / während des Camps verletzen oder krank werden, kann die Teilnahmegebühr nach Vorlage eines ärztlichen Attests teilweise anteilig für ein Camp seiner Wahl gutgeschrieben werden. Mit dem Rücktritt sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

10.Rücktrittsschutz für den Vertragspartner

Es ist folgendes Abgesichert, wenn dieses extra durch den Vertragspartner dazu gebucht wird:

  • Krankschreibung mit Bescheinigung vom Arzt
  • Corona Erkrankung mit Bescheinigung einer offiziellen Stelle
  • Sportunfähigkeit mit Bescheinigung vom Arzt
  • Todesfall in der Familie mit Bescheinigung
  • Umzug wegen neuer Arbeitsstelle der Eltern mit Bescheinigung vom neuen Arbeitgeber

Der Vertragspartner erhält dann den Campbeitrag zurück. Nicht zurück gibt es den Betrag für das Trikot und die Beflockung, sowie den Betrag für den Rücktrittsschutz. Da dies personalisiert ist und somit nicht mehr zurückgegeben werden kann.

Bedingungen für den Rücktrittsschutz:

  • Der Abschluss des Rücktrittsschutz ist nur innerhalb Camp-Anmeldung (Buchungsmaske) möglich oder innerhalb von 24 Stunden nach der Anmeldung telefonisch oder per E-Mail an den Veranstalter.
  • Versichert ist nur der Camp-Betrag
  • Gebuchte Extras bleiben bestehen wie z.B. Trikot, Beflockung, Ball oder der Rücktrittsschutz
  • Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail oder Post getätigt werden
  • Der Stornierungsgrund muss extern belegt werden (Krankenschein, Schreiben vom Arbeitgeber etc.) und innerhalb von 24 Stunden nach der Absage bei uns eingehen.
  • Der zu erstattende Camp-Betrag wird innerhalb von 7 Werktagen, auf das ursprünglich verwendete Konto zurückgezahlt.
  • Sollte der Camp-Betrag noch nicht gezahlt worden sein, erhalten Sie eine Rechnung in Höhe der von Ihnen zu leistenden Beträge wie Bekleidung, Extras und Rücktrittsschutz.
  • Der Rücktrittsschutz ist keine klassische Versicherung sondern ein Aufpreis für Mehraufwand seitens des Veranstalters.

11. Foto- und Filmrechte

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandising Zwecken der Fußballschule TeaM-Soccer.

Nach europäischer Datenschutz-Grundverordnung kann die Verwendung der Bilddaten jederzeit widerrufen werden.

12. Newsletter und Werbung

Der Anbieter behält sich vor, den Teilnehmern nach der Anmeldung, Angebote für andere seiner Events zu machen. Dies erfolgt über die Kontaktdaten, hauptsächlich E-Mail-Adressen der angemeldeten Teilnehmer. Sollte der Fall eintreten, dass Werbung unerwünscht sei, genügt dem Veranstalter eine kurze Benachrichtigung per E-Mail oder Telefon. Angebote können nur wahrgenommen werden wenn ein Angebot persönlich erhalten wurde. Eine Weiterleitung durch oder an Dritte ist unzulässig.

13. Bekleidung / Bestellte Ware / Pakete

Die bestellte Ware/Bekleidung ist beim Versand, bzw. bei der Übergabe an den Teilnehmer im einwandfreien Zustand und nach den Angaben in der Bestellung des Teilnehmers geliefert worden. Reklamationen nach dem erstmaligen Tragen oder Benutzen sind ausgeschlossen. Daher sind diese übergebenen Sachen sofort nach Erhalt vom Teilnehmer zu überprüfen.  Der Veranstalter behält sich vor, dass das spezielle Torwarttraining auch ausfallen kann. Dies kann unter Umständen dann passieren, wenn zu wenig Teilnehmer angemeldet sind.

14. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Erweist sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

16. Anbieter

Fußballschule TeaM-Soccer

Vertreten durch Thomas Metzner, Hohe Straße 5, 01705 Freital